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Der Gemeindevorstand stellt klar:

In der vergangenen Woche erschien ein weiteres Infoblatt mit der Nr. 3 Ausgabe Mai 2018 der Bürgerinitiative Wald ohne Windkraft „WoW“. In ihm werden erneut falsche Behauptungen aufgestellt und wiederum die Gemeinde angegriffen. Der Gemeindevorstand nimmt dazu Stellung und erklärt, man kann gegen alles sein, aber sollte sachlich und bei der Wahrheit bleiben.

  1. Die Gemeinde hat zu jeder Zeit über die ihr bekannten Planungen umfassend und zeitnah informiert. Zuletzt auch, dass die Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen, oberhalb von Leidenhofen, vom Projektierer GAIA in Absprache mit der Gemeinde, zurückgezogen wurden. Diese beiden Windkraftanlagen fanden nach einer groß angelegten Bürgerbeteiligung die Zustimmung von 52 von 55 Ortsbeiratsmitgliedern in 11 Ortsteilen und einer Mehrheit in der Gemeindevertretung und vieler Grundstückseigentümer.
  2. An weiteren Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet ist die Gemeinde nicht beteiligt.
  3. Durch ihr Tun haben die Gemeindeverantwortlichen in der Vergangenheit einen Wildwuchs von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet verhindert.
  4. Auf Initiative der Gemeinde, waren und sind die Projektierer, die Landeigentümer und die Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) in einem eigens für die Bürgerinitiative (BI) eingerichteten WindkraftForum bereit, sich mit der BI an einen Tisch zu setzen und die BI in die Planungen einzubeziehen. Wie bekannt, hat die BI das Angebot abgelehnt und beklagt nun mangelnde Informationen schon im Vorfeld von Genehmigungsverfahren.
  5. Obwohl gesetzlich nicht verpflichtet, sagten die Projektierer die Offenlegung der Pläne zu. Die BI behauptet wider besseren Wissens das Gegenteil.
  6. Das Land Hessen (HessenForst) und die Waldinteressenten Dreihausen haben Flächen verpachtet auf denen die Projektierer WPD und Juwi ihre Anlagen zur Zeit planen. Weder an Juwi noch an WPD hat die Gemeinde Gemeindeeigentum verpachtet.
  7. Wie viele Windkraftanlagen im Gemeindegebiet genau entstehen können ist weiterhin unklar, weil die Planungen, Überprüfungen und Gutachten noch gar nicht so weit sind. Mehr als 15 können es nach derzeitigem Stand nicht werden. Die BI behauptet 20! Der Gemeinde sind sowohl 15 als auch 20 viel zu viel!
  8. Das Regierungspräsidium hat das Vorranggebiet Nr. 3141 ausgewiesen. Es schafft Rechte. Diese Rechte nutzen HessenForst, die Waldinteressenten und die Projektierer.
  9. Das Regierungspräsidium Gießen prüft spätere Anträge und genehmigt sie. Die Genehmigungsbehörde ist nicht die Gemeinde.
  10. Gleichwohl ist die Gemeinde am Interessenausgleich der hier lebenden Menschen interessiert. Deshalb hat sie einen externen Moderator und das Windkraftforum etabliert und versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten seit Jahren, trotz höherrangigerer Rechte, die Zahl der Windkraftanlagen im Gemeindegebiet und angrenzend so gering wie möglich zu halten. Mehr kann die Gemeinde nicht tun.

Zu guter Letzt ein Appell an den Vorstand der BI. Bitte unterlassen sie unwahre Behauptungen und unsachliche Angriffe auf all diejenigen, die nicht ihrer Meinung sind.

Der Gemeindevorstand.