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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

immer mehr Corona-Einschränkungen/Verbote werden gelockert. Damit ist das Virus aber nicht aus der Welt. Die Verantwortlichkeiten haben sich parallel zu den Lockerungen nach unten verschoben.

Jetzt sind z.B.

  • die Pfarrer/Kirchenvorstände für die Kirchen/Friedhofshallen (teilweise),
  • der Vereinsvorsitzende/Vereinsvorstand für die Vereinsheime,
  • die Gastronomen für die Gastwirtschaften,
  • der Bürgermeister/Gemeindevorstand für Gemeindeeinrichtungen

dahingehend verantwortlich, dass dort alle Hygiene-und Abstandsauflagen bei den Nutzungen von den Nutzern eingehalten werden. Zuwiderhandlungen sollen geahndet werden, das Ordnungsamt und die Polizei sowie das Gesundheitsamt haben die Einhaltung zu kontrollieren. Ein Unterfangen, das schwer zu bewältigen ist, erst recht, wenn die Disziplin und Selbstkontrolle hier weiter nachlassen.

Geht dort etwas schief, darf getrost davon ausgegangen werden, dass die Verantwortlichen öffentlich an den Pranger gestellt werden, erst recht, wenn die Obergrenze von 50 infizierten Personen auf 100.000 Einwohner gerissen wird.

Was bedeutet das für Entscheidungen in der Gemeinde?

Vorerst bleiben bis mindestens Mitte Juni

  • die Bolzplätze gesperrt,
  • die Friedhofshallen geschlossen,
  • die Jugendclubs zu
  • und die Feuerwehrgerätehäuser stehen für Schulungs-und Übungszwecke nicht zur Verfügung.

Der GrundTreff wird nicht vor Ende Juni öffnen. Ebenso bleiben die Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen, Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerzentren geschlossen, und das GrundBad wahrscheinlich sogar bis zum Ende der Sommerferien.

Allerdings sind die Bürgerbüros ab Mittwoch, dem 3. Juni 2020 wieder als örtliche Anlaufstelle für Sie geöffnet. Die Leiter der Bürgerbüros werden dann wieder ihre Ansprechpartner sein. Als Ortsvorsteher waren sie es ja sowieso schon die ganze Zeit.

Außerdem kehrt die Gemeindeverwaltung wieder zu ihrem Regelbetrieb ab 1. Juni zurück. Das heißt, es müssen ab Juni keine Termine mehr vorab vereinbart werden.

Aber natürlich herrscht sowohl in den Bürgerbüros als auch in der Gemeindeverwaltung ein Abstandsgebot und die Maskenpflicht.

Ab Juni öffnen auch wieder die Kindertagesstätten. Die Landesregierung spricht von einem „eingeschränktem Regelbetrieb“. Was das bedeutet, wissen wir derzeit aber noch nicht. Ich werde Sie wie immer an dieser Stelle informieren, sobald wir mehr wissen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir im Grund nicht sofort alle von der Politik plakativ verkündeten Lockerungen mitmachen.

Diese Lockerungen bedeuten nämlich nicht, die uneingeschränkte Rückkehr zur Normalität bei den Nutzungen. Das Rückverfolgen von möglichen Ansteckungen bedeutet nämlich, die die Erfassung der Namen, Adressen, Telefonnummern bei jeder Nutzung sowie Einschränkungen bei der Anzahl der Nutzer je nach Größe der Einrichtungen, Desinfektionspflichten und vieles mehr.

Und wenn kein vom Schulträger bezahltes Schulschwimmen stattfindet, ist ein wirtschaftlicher Betrieb des GrundBades nicht darstellbar.

Alles muss umsetzbar und einhaltbar sein und zieht Verantwortlichkeiten nach sich und bedingt auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit.

Die Pfarrer, Vereinsvorsitzenden, Gastronomen und Geschäftsleute, – sie alle stehen jetzt ebenfalls in der Verantwortung.

Nach den Bundesländern wird es nun auch in den Kreisen, Städten und Gemeinden unterschiedliche Geschwindigkeiten geben.

Wir wollen mit unseren Entscheidungen einen neuen Lockdown vermeiden und vor allem alles realistisch auch dauerhaft umsetzbar halten.

Ich bitte um Verständnis, dass nicht alles, was sich an Lockerungen in den Medien seitens der Politik gut anhört auch gut und schnell umsetzbar ist.

 

Andreas Schulz, Bürgermeister