Nach oben

Eigentlich sieht die Hessische Gemeindeordnung (HGO) eine Beteiligung der Ortsbeiräte erst vor, wenn der Bürgermeister und Kämmerer seinen Haushalt schon gemacht und ihn in die Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung eingebracht hat. Im Ebsdorfergrund ist das anders. Hier werden die Ortsbeiräte über die Leiter der Bürgerbüros und Ortsvorsteher zweimal beteiligt. Das erste Mal vor der Aufstellung und das zweite Mal, wenn der Haushaltsplanentwurf feststeht.
Bei der ersten Beratung in den Ortsbeiräten wird dann oft schon Bilanz gezogen, was von den angemeldeten und beschlossenen Projekten und Maßnahmen aus dem Vorjahr bereits realisiert wurde. Wohlwissend, dass zum Zeitpunkt der Beratung im September noch nicht alle zugesagten Dinge realisiert sein können, weil die Verwaltung und der Servicehof um alles abarbeiten zu können eben das ganze Jahr brauchen.
Auch bittet der Verwaltungschef um Verständnis dafür, dass unterjährig in der Regel keine Zusatzwünsche erfüllt werden können, weil hierfür schlichtweg kein Geld im Haushalt eingeplant wurde.