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Wohnsitzanmeldung

Wann ist eine Anmeldung möglich?

Was brauchen Sie?

Wir freuen uns Sie als Neubürger der Gemeinde Ebsdorfergrund begrüßen zu dürfen.

Für eine Wohnsitzanmeldung bitten wir Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten in unserer Gemeindeverwaltung, Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund, vorzusprechen.

 

Folgende Dokumente müssen bei der Wohnsitzanmeldung vorgelegt werden:

  • Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden), EU-Angehörige
  • Reisepass, Staatsangehörige außerhalb der EU
  • Wohnungsgeberbescheinigung, ist vom Vermieter auszufüllen.
  • Vollmacht des Ehegatten (sofern an persönlicher Vorsprache gehindert)
  • Nachweis über die gesetzliche Betreuung (Betreuerausweis Amtsgericht)

Eine Wohnsitzanmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug zu erfolgen.

Grundsätzlich soll die Wohnsitzanmeldung durch persönliche Vorsprache erfolgen. Sind Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen an einer persönlichen Vorsprache gehindert, können Sie mittels Vollmacht eine andere Person mit der Anmeldung betrauen.

Wohnsitzanmeldung eines minderjährigen Kindes (unter 16 Jahre)

Bei Wohnsitzanmeldung aus dem Ausland

  • Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern, nur erforderlich wenn ein Elternteil einen anderen Hauptwohnsitz hat
  • Kinderreisepass, Personalausweis und/oder Reisepass
  • Geburtsurkunde, wenn noch kein Ausweisdokument vorhanden
  • in besonderen Fällen kann die Vorlage der gemeinsamen Sorgeerklärung oder einer Negativbescheinigung über die alleinige Sorge erforderlich werden
  • Nachweis über die letzte inländische Wohnanschrift

  • Sie sind verheiratet? – Eheurkunde
    (mehrsprachiges Dokument oder Original in die deutsche Sprache übersetzt)

Weitere nützliche Infos/ Links

Wohnsitzanmeldung