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Wohnsitzabmeldung

Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Sie haben Ihren Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt?

Dann ist eine Wohnsitzabmeldung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ebsdorfergrund nicht erforderlich. Sie können sich einfach bei der neuen Wohnsitzbehörde anmelden. Von dort erfolgt die Wohnsitzabmeldung bei uns.

Abmeldung ins Ausland

Eine Wohnsitzabmeldung ins Ausland hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen.

Sie können die Wohnsitzabmeldung aber auch eine Woche vor dem Auszug bei der Meldebehörde anzeigen. Eine frühere Abmeldung (1 Woche) im Voraus ist nicht möglich.

Grundsätzlich hat eine persönliche Vorsprache zu erfolgen. Sind Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen an einer persönlichen Vorsprache gehindert? 

Dann können Sie mittels Vollmacht eine andere Person mit der Abmeldung betrauen.

Folgende Dokumente müssen bei der Wohnsitzabmeldung vorgelegt werden:

  • Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden), EU-Angehörige

  • Reisepass, Staatsangehörige außerhalb der EU

  • Vollmacht des Ehegatten (sofern an persönlicher Vorsprache gehindert)

  • Nachweis über die gesetzliche Betreuung (Betreuerausweis Amtsgericht)

Wohnsitzabmeldung eines minderjährigen Kindes (unter 16 Jahren)

  • Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern, nur erforderlich wenn ein Elternteil einen anderen Hauptwohnsitz hat
  • Kinderreisepass, Personalausweis und/oder Reisepass
  • in besonderen Fällen kann die Vorlage der gemeinsamen Sorgeerklärung oder einer Negativbescheinigung über die alleinige Sorge erforderlich werden

Weitere nützliche Infos/ Links

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