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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Löber, sehr geehrte Frau Dorn, sehr geehrter Herr Dr. Schäfer, in der Windvorrangfläche 3141 des Regierungspräsidiums Mittelhessen, das in den Gemarkungen Ebsdorfergrund und Allendorf (Lumda) liegt, wollen die Projektierer JUWI und WPD bis zu 20 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V150 auf gepachteten Flächen des Landes und der Waldinteressenten Dreihausen aufstellen, Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 150 m.
Das Problem: Im östlichen Teil der Vorrangfläche 3141 liegt sowohl die Sammelstelle für schwach radioaktive Abfälle aus Medizin, Forschung, Industrie und Gewerbe als auch eine Erdbebenmessstation. Beide werden von der HLNUG betreut bzw. betrieben. Der Vorläufige Standortplan des Windenergieprojektierers JUWI sieht vor, dass in nur 200 Meter (!) Entfernung dieser Anlagen mehrere WEAs errichtet werden sollen. Zwar ist diese Entfernung nach den Abstandsgrenzen des BauGB überschritten (104 m), da bei diesen Anlagen mit 241 m Gesamthöhe aber im Schadenfall erheblich größere Distanzen durch Trümmerteile überbrückt werden können und so direkt auf die Landessammelstelle einwirken können, ist der vorgesehene Abstand zu den WEAs viel zu gering. Hinzu kommt im Falle eines Brandes einer WEA wie am 26.06.2018 in Trendelburg in Nordhessen gezeigt, ein daraus evtl. entstehender Waldbrand, der die Landessammelstelle gravierend tangieren könnte. Ein Feuerwehreinsatz ist beim Brand einer WEA im nahen Abstand nicht möglich. Das gebietet schon der Selbstschutz. Ein Übergreifen der Flammen auf die Landessammelstelle könnte deshalb nicht verhindert werden. Es hat lange gedauert bis Vertrauen und Akzeptanz für das Vorhandensein der Landessammelstelle im Ebsdorfergrund und in der Rabenau aufgebaut wurde (25 Jahre!). Das steht jetzt auf dem Spiel, weil eine Gefährdung bei Brand durch die WEAs nicht ausgeschlossen werden kann. Die Abstandsflächen müssen wie zur Wohnbebauung mindestens 1.000 m – besser 1.500 m betragen. Bezüglich der Erdbebenmessstation, die im Jahr 2012 eingerichtet wurde, ist u.E. davon auszugehen, dass diese durch do nahe WEAs beeinträchtigt wird (ab einer Distanz von 10 km (!) muss das HLNUG in das Genehmigungsverfahren mit einbezogen werden). Die Projektierer planen bereits eine Verlegung der Station bei Kostenübernahme ein (wohin, wenn alle Hügelketten mit WEAs belegt sind?). Des Weiteren befindet sich im Abstand von ca. 600 – 650 m von der nächsten geplanten WEA ein Waldkindergarten. Im Sinne der Waldkindergartenpädagogik streifen die Kinder auch in die nähere Umgebung des Standortes des Kindergartens und kommen damit auch in die Reichweite direkt durch Eiswurf gefährdeter Bereiche (Kinder aus Waldkindergärten sind auch im Winter unterwegs). Diese werden im Allgemeinen für eine Entfernung der 1,5 fachen Gesamthöhe einer Anlage (hier also ca. 360 m) angenommen, können aber im Einzelfall erheblich weitere Distanzen überbrücken. Das Gelände des Waldkindergartens ist von HessenForst gemietet/gepachtet. Da HessenForst hier keine Einnahmen erzielt, wohl aber von den Flächen, die an die WEA-Betreiber vermietet werden (HessenForst ist Eigentümer eines Teils der Projektierten Flächen), ist zu befürchten, dass der Kindergarten im Konfliktfall aus ökonomischen Gründen den Kürzeren ziehen könnte und sein Domizil gekündigt wird. Die Gemeinde und Eltern unterstützen den Waldkindergarten und wollen ihn nicht gefährdet sehen. Energiewende kann nur mit Akzeptanz der Betroffenen funktionieren. Darauf sollten wir hinarbeiten und berechtigte Ängste der Bevölkerung und der Gemeinde ernst nehmen. Was also können Sie konkret für uns tun? Wie stellen Sie sich zu folgenden Forderungen? 1) Wir erwarten einen Sicherheitsabstand von mindestens 1.500 m von einer WEA zum Sammellager für schwach radioaktive Abfälle. 2) Wir erwarten, dass der Waldkindergarten unbeschränkt weiter arbeiten kann. Die o.g. Entfernung von 1.000 m ist auch hier unbedingt einzuhalten. Eine Bestandsgarantie ist auszusprechen. 3) Wir erwarten, dass Sie sich als hiesige Landtagsabgeordnete dafür einsetzen, dass die Entfernung von Vorranggebieten zu Siedlungen flexibel nach den Höhen der gebauten/projektierten WEAs ausgewiesen wird, also deutlich mehr als 1.000 m. Nordrhein Westfalen hat im neuen gültigen Windenergieerlass 1.500 m Abstand zur Wohnbebauung festgeschrieben. Bitte teilen Sie uns Ihre Antwort schriftlich – gerne auch als offenen Brief mit. Der Schutz der Bevölkerung vor einer Havarie der Landessammelstelle muss vor den wirtschaftlichen Interessen des Landes Hessen (HessenForst) stehen, ebenso der Fortbestand des Waldkindergartens und der Erdbebenmessstation. Sie sind Vertreter der Eigentümer der Flächen. Verhindern Sie bitte die Gefährdung des Waldkindergartens, der Landessammelstelle und der Erdbebenmessstation. Wir erhoffen eine Antwort bis Ende Juli 2018 Mit freundlichen Grüßen Andreas Schulz Bürgermeister