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Der Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt und Energie der Gemeindeverwaltung macht schon einmal darauf aufmerksam, dass im Monat Oktober wieder eine Sonderabfall-Kleinmengensammlung in der Gemeinde Ebsdorfergrund stattfindet.
So werden die Sondermüllsammlungen zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) in der Gemeinde Ebsdorfergrund durchgeführt.

Nachfolgend der genaue Termin für die Aufstellung des Schadstoffmobiles der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) anlässlich des zweiten Sammlungstermines im Jahr 2016:

DIENSTAG, 11. OKTOBER 2016
in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr
unterhalb des Festplatzes / Mehrzweckplatzes
am Sembergsweg im Ortsteil D r e i h a u s e n.

Darüber hinaus besteht im übrigen auch die Möglichkeit, Sonderabfälle bei den jeweils am ersten Samstag im Monat in Marburg stattfindenden Sondermüllsammlungen, die auf dem Parkplatz der Kreisverwaltung, Im Lichtenholz 60, Stadtteil Cappel, jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr durchgeführt werden, abzugeben. Die genauen Termine können jeweils dem Müllabfuhrkalender der Gemeinde Ebsdorfergrund entnommen werden.

 

Als Sonderabfall gelten grundsätzlich solche Stoffe, die wegen ihrer Gefährlichkeit nicht mit dem Restmüll beseitigt werden dürfen.

 

Bei den Sondermüllsammlungen können folgende Sonderabfälle angeliefert werden:

► Leuchstoffröhren, E n e r g i e s p a r l a m p e n etc.,

nicht ausgehärtete Farben, Lacke, Dispersions- und Wandfarben,

► Holzschutz- und Imprägnierungsmittel (sind aufgrund der Inhaltsstoffe immer Sonderabfall, egal ob ausgehärtet oder nicht),

► Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Substanzen aller Art (z.B. Verdünner, Fleckenentferner,

Frostschutzmittel, Kühl- und Schmiermittelreste),

► Kleber, Leime, Spachtelmasse (z.B. Fliesenkleber, Holzleim, Kitt, Autospachtel),

► Drogerie- und Kosmetikartikel, flüssige und feste Chemikalien sowie Haushaltsfette und -öle,

► Batterien (z.B. Trockenbatterien, Akkus, Knopfzellen) sowie Autobatterien (aus Altbeständen),

► Spraydosen mit Restinhalt und Spraydosen ohne „Grünen Punkt“,

► Säuren, Beizen, Laugen (z.B. Batteriesäure, WC-Reiniger, Rostumwandler),

► ölverschmutzte Betriebsmittel (z.B. Ölfilter, leere Ölbehälter, ölgetränkte Lappen),

► PCB-Kondensatoren (bei größerer Stückzahl und Einzelgewicht über 1 kg bitte beim ALF nachfragen) sowie Produkte, die Quecksilber enthalten (z.B. Thermometer),

► Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,

► A l t m e d i k a m e n t e.

 

Der gemeinsame Abfallzweckverband „Abfallwirtschaft Lahn-Fulda“ der Landkreise Marburg-Biedenkopf und Schwalm-Eder (ALF), der für diese Sammlung verantwortlich ist, weist besonders darauf hin, dass Feuerlöscher bei der Sammlung nicht entgegengenommen werden. Diese sind vielmehr über den Handel, zum Beispiel über die nachfolgend aufgeführten Firmen bzw. auch über die Firmen, bei welchen der Feuerlöscher erworben wurde, zu entsorgen:

 

  • Kuhn OHG, Rollwiesenweg 10, Marburg, Tel.: 0 64 21 / 4 61 13
  • Schäfer Feuerschutz, Marburger Straße 2, Wetter, Tel.: 0 64 23 / 65 82.

 

Die angelieferten Sonderabfälle sind unvermischt und möglichst in den Originalbehältnissen an-zuliefern; andernfalls sind die Behältnisse zu beschriften. Die Einzelgebinde dürfen nicht schwerer als 20 Kilogramm und nicht größer als 20 Liter sein; maximal darf jeder Anlieferer 100 kg bzw. 100 Liter Sonderabfälle pro Sammeltag anliefern. Es müssen dicht verschlossene, intakte Gefäße sein. Gege-benenfalls ist auch ein Übergefäß zu verwenden. Die Sondermüllsammlung ist für den Anlieferer kostenfrei. Auch Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe können bei diesem Termin Sonderabfälle abgeben, wenn nicht mehr als insgesamt 500 Kilogramm Sondermüll jährlich anfallen.

 

Die Gemeindeverwaltung weist ebenfalls ausdrücklich darauf hin, dass die Sonderabfälle jeweils p e r s ö n l i c h am Sammelfahrzeug abgegeben werden müssen. Es ist strafbar, Sonderabfälle unbeaufsichtigt auf öffentlichen Verkehrsflächen oder sonst allgemein zugänglich abzustellen. Insbesondere wird auf die davon ausgehenden Gefahren für Kinder und die Umwelt hingewiesen. Die Gemeindeverwaltung bittet diesbezüglich um besondere Beachtung.

Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt und Energie der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 0 64 24 / 304-31 (Herr Klingelhöfer) gerne zur Verfügung.