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Der Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt und Energie der Gemeindeverwaltung macht schon einmal darauf aufmerksam, dass im Monat Oktober wieder eine Sonderabfall-Kleinmengensammlung in der Gemeinde Ebsdorfergrund stattfindet. So werden die Sondermüllsammlungen zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) in der Gemeinde Ebsdorfergrund durchgeführt.

WANN? (zweiter Sammeltermin in 2018)

DIENSTAG, 23. OKTOBER 2018

in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr

unterhalb des Festplatzes / Mehrzweckplatzes

am Sembergsweg im Ortsteil D r e i h a u s e n.

Darüber hinaus besteht im übrigen auch die Möglichkeit, Sonderabfälle bei den jeweils am ersten Samstag im Monat in Marburg stattfindenden Sondermüllsammlungen, die auf dem Parkplatz der Kreisverwaltung, Im Lichtenholz 60, Stadtteil Cappel, jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr durchgeführt werden, abzugeben. Die genauen Termine können jeweils dem Müllabfuhrkalender der Gemeinde Ebsdorfergrund entnommen werden.

WAS?

Bei den Sondermüllsammlungen können folgende Sonderabfälle angeliefert werden:

Leuchstoffröhren, E n e r g i e s p a r l a m p e n etc.,

nicht ausgehärtete Farben, Lacke, Dispersions- und Wandfarben,

► Holzschutz- und Imprägnierungsmittel (sind aufgrund der Inhaltsstoffe immer Sonderabfall, egal ob ausgehärtet oder nicht),

► Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Substanzen aller Art (z.B. Verdünner, Fleckenentferner,

Frostschutzmittel, Kühl- und Schmiermittelreste),

Kleber, Leime, Spachtelmasse (z.B. Fliesenkleber, Holzleim, Kitt, Autospachtel),

Drogerie- und Kosmetikartikel, flüssige und feste Chemikalien sowie Haushaltsfette und –öle,

Batterien (z.B. Trockenbatterien, Akkus, Knopfzellen) sowie Autobatterien (aus Altbeständen),

Spraydosen mit Restinhalt und Spraydosen ohne Grünen Punkt,

Säuren, Beizen, Laugen (z.B. Batteriesäure, WC-Reiniger, Rostumwandler),

ölverschmutzte Betriebsmittel (z.B. Ölfilter, leere Ölbehälter, ölgetränkte Lappen),

PCB-Kondensatoren (bei größerer Stückzahl und Einzelgewicht über 1 kg bitte beim ALF nachfragen) sowie Produkte, die Quecksilber enthalten (z.B. Thermometer),

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,

► A l t m e d i k a m e n t e.

Achtung: K e i n e Annahme von Feuerlöschern! Die Entsorgung hat vielmehr über den Handel zu erfolgen – zum Beispiel über die nachfolgend aufgeführten Firmen bzw. auch über die Firmen, bei welchen der Feuerlöscher erworben wurde:

  • Kuhn OHG, Rollwiesenweg 10, Marburg, Tel.: 0 64 21 / 4 61 13
  • Schäfer Feuerschutz, Marburger Straße 2, Wetter, Tel.: 0 64 23 / 65 82.

WIE? / Anlieferbedingungen

unvermischt und möglichst in den Orginalbehältnissen (andernfalls Behältnisse beschriften),

dicht verschlossene, intakte Gefäße (gegebenenfalls ist ein Übergefäß zu verwenden),

Einzelgebinde nicht schwerer als 20 Kilogramm (kg) und nicht größer als 20 Liter,

maximal 100 kg bzw. 100 Liter Sonderabfall pro Sammeltag und Anlieferer,

Anlieferung ist kostenfrei,

Anlieferung auch durch Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe möglich, wenn nicht mehr als insgesamt 500 Kilogramm Sonderabfälle jährlich anfallen.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Sonderabfälle sind jeweils persönlich am Sammelfahrzeug abzugeben! Es ist strafbar, Sonderab-fälle unbeaufsichtigt auf öffentlichen Verkehrsflächen oder sonst allgemein zugänglich abzustellen. Ins-besondere wird auf die davon ausgehenden Gefahren für Kinder und die Umwelt hingewiesen. Die Ge-meindeverwaltung bittet diesbezüglich um besondere Beachtung.

RÜCKFRAGEN bitte an:

Fachbereich 3 – Bauen, Planen, Umwelt und Energie – der Gemeindeverwaltung, Herr Klingelhöfer, Tel.: 0 64 24 / 304-31, E-Mail: klingelhoefer@ebsdorfergrund.de.