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Andreas Schulz wirbt für die Abschaffung auch andernorts

Hessens Landesregierung hält sich zur Zukunft der umstrittenen Straßenbeiträge bedeckt. Bürgermeister Andreas Schulz wurde im Innenausschuss des Landtages als Experte angehört.

Da sowohl die Haushaltslage der Kommunen als auch die teils hohen Belastungen der betroffenen Bürger beim Bau und der Sanierung der Straßen im Land berücksichtigt werden müssten, gebe es keine einfachen Antworten, sagte ein Sprecher von Innenminister Peter Beuth anlässlich der Anhörung im Innenausschuss mit Vertretern der unterschiedlichen Positionen am vergangenen Donnerstag.

Die geltende Regelung werde einer gründlichen Prüfung unterzogen. Dabei würden die Stimmen betroffener Bürger gehört und der enge Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden fortgesetzt. Bürgermeister Andreas Schulz war von der FDP, und der Linkenfraktion sowie von Bürgerinitiativen aus Hessen als Experte vor Ort gebeten worden.

Nach zahlreichen Protesten wegen der teils sehr hohen Kosten für die Anrainer läuft eine politische Debatte über eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung. Die meisten Städte und Gemeinden haben in ihrer jeweiligen Straßenbeitragssatzung einmalige oder wiederkehrende Beiträge für den Erhalt der Infrastruktur festgelegt. Der Ebsdorfergrund kann wegen seiner guten Haushaltslage nicht gezwungen werden den Bürgern diese Last aufzulegen. Vor 20 Jahren schon wurden Straßenbeiträge im Grund abgeschafft.

 

Nach Meinung des Bürgermeisters Andreas Schulz sind Straßenbeiträge ungerecht und unsozial. „Nur Eigentümer müssen diese bezahlen, obwohl doch auch Mieter, Gäste und Durchfahrende die Straßen kaputt machen.“

Seine Gemeinde setze auf „Muskelhypothek“ statt hohe Geldzahlungen, erklärte er zur Anhörung. „Die Bürger pflastern bei uns ihre Gehwege selbst und bei umfangreichen Straßensanierungen wird ein freiwilliger Zuschuss gezahlt.“

Er nahm in seiner Stellungnahme die nachstehend im Wortlaut abgedruckt wird wie folgt Stellung:

Die Gemeinde Ebsdorfergrund verzichtet seit rund 20 Jahren auf das Erheben von Straßenbeiträgen. Auch wiederkehrende Straßenbeiträge sollen keine eingeführt werden.

Zu den Gründen:

1) Straßenbeiträge sind ungerecht. Nur Eigentümer müssen diese bezahlen, obwohl doch auch Mieter, Gäste und Durchfahrende die Straßen kaputt machen.

2) Straßenbeiträge sind kontraproduktiv. Altortslagen im ländlichen Bereich werden zusätzlich belastet, Sanierungen von Immobilien hinten angestellt, Leerstände können die Folge sein, weil Käufer nicht gefunden werden.

3) Straßenbeiträge sind aber auch bürokratisch und verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand.

4) Straßenbeiträge belasten das soziale Klima.

Die Gemeinde Ebsdorfergrund klärt die Sanierung von Straßen auf Augenhöhe mit den Anliegern auf freiwilliger Basis. So setzen wir auf „Muskelhypothek“ statt hohe Geldzahlungen. Die Bürger pflastern bei uns ihre Gehwege selbst und bei umfangreichen Straßensanierungen wird ein freiwilliger Zuschuss gezahlt.

Empfehlung:

Es wäre gut, den Gemeinden und Städten das Erheben von einmaligen oder wiederkehrenden Straßenbeiträgen zu überlassen.
Es wäre weiter gut, wenn überörtliche Straßenbaulastträger (Kreis, Land oder der Bund) in Ortsdurchfahrten auch die Unterhaltung und ggf. Sanierung von Gehwegen zu 100 % übernehmen. Gemäß § 41 Abs. 4 Hessisches Straßengesetz sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast auch für Gehweganlagen an klassifizierten Straßen von Kreis, Land und Bund. Nach Entscheidungen von Verwaltungsgerichten wurde eine Absenkung der Differenzierung vorgenommen mit der Folge, dass Anlieger bis zu 75 % der Gehweganlagen bei einer grundhaften Erneuerung bezahlen müssen. Das ist ungerecht und kann nicht sein.

Begründung:

Der Verkehr auf diesen Straßen belastet die Anlieger schon genug. Hier sind Gehweganlagen zum Schutz der Anlieger dringend notwendig. Die Kreise, das Land oder der Bund verursachen mit ihren Straßen die Belastung für die dort lebenden Menschen, da wäre es nur folgerichtig, wenn diese wenigstens für die Gehwegschäden aufkommen. Sich diese auch noch von den Anliegern und betroffenen Kommunen bezahlen zu lassen, kann nicht richtig sein. Wenigstens hier könnten die Anlieger und Kommunen entlastet werden. Das freiwerdende Geld könnten die Kommunen in die Gemeindestraßen investieren.

Andreas Schulz, Bürgermeister der Gemeinde Ebsdorfergrund