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Als ein Mitglied der Einsatzabteilung der Feuerwehr Dreihausen am Mittwoch, 10.08.2016 zur Arbeit wollte, wurde er kurz nach Fahrtantritt zwischen Dreihausen und Leidenhofen sehr erschreckt.
Auf einem Acker lag ein verunfallter PKW. Das Auto stand zwar auf den Rädern, war aber offensichtlich in einen Unfall verwickelt worden. Im Auto lag noch eine Person die allerdings schwer zu erkennen war.
Der Ersthelfer informierte telefonisch einen Feuerwehrkameraden im Feuerwehrhaus in Dreihausen. Dieser kam mit einem Feuerwehrfahrzeug, auf dem eine professionelle Erste Hilfe Ausstattung vorhanden ist, zur Unfallstelle.
Die Tür des verunfallten Fahrzeugs ließ sich von Hand öffnen, sodass man die bewusstlose Fahrerin umgehend betreuen konnte. Bei der Zentralen Leitstelle wurde ein Einsatz eröffnet und ein Rettungswagen sowie ein Notarzt nachalarmiert.
Die Unfallfahrerin wurde vom Rettungsdienst versorgt und ins Krankenhaus gebracht. Auf dem Handy der verunfallten Person konnte man feststellen, dass sie unmittelbar nach dem Unfall ein Telefonat geführt hat um Hilfe zu holen und während des Telefonats offenbar das Bewusstsein verloren hat. Bis zum Eintreffen der Ersthelfer der Feuerwehr Dreihausen waren seitdem mehr als 15 Minuten vergangen!
Schnelle Hilfe ist für jeden Verletzten lebenswichtig.
Neben der Selbstverständlichkeit einem in Not geratenen Menschen zu helfen besteht für die Ersthilfe sogar eine gesetzliche Verpflichtung. In § 323 des Strafgesetzbuches (StGB) ist dies geregelt. Für die Unterlassung dieser Hilfe sieht der Gesetzgeber empfindliche Strafen vor. Im Hinblick darauf, dass wir alle unverschuldet in eine Notsituation geraten können sollten wir auch anderen in der Not helfen.