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Bürgermeister Andreas Schulz: Die Flurbereingung WIRARO ist ein Segen für Wittelsberg und Rauischholzhausen und eine Blaupause für die ganze Gemeinde

Das Flurbereinigungsverfahren wurde eingeleitet, um die mit dem Bau der Umgehungsstraße „WIRARO“, entstandenen landeskulturellen Nachteile zu vermindern bzw. auszugleichen und um den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen  und- formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse. Alle Maßnahmen sind im Wege- und Gewässerplan aus dem Jahre 2012 mit landschaftspflegerischem Begleitplan festgelegt.

 

Die Ausführungskosten der durchzuführenden Maßnahmen werden ein Gesamtvolumen von ca. 4.400.000 Euro haben. Etwa 2.000.000 Euro werden vom Unternehmensträger Hessen Mobil übernommen und ca. 1.600.000 Euro werden von EU, Bund und Land finanziert. Die Gemeinde Ebsdorfergrund, die Stadt Amöneburg und die Teilnehmergemeinschaft werden den restlichen Betrag übernehmen. In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Förderung der Gemeinde Ebsdorfergrund sogar noch um 93.000 Euro auf insgesamt 430.000 Euro erhöht.

Mit dem zusätzlichen finanziellen Engagement der Gemeinde, will der Bürgermeister Andreas Schulz auch dieses Verfahren zum Erfolg für die Gemeinde, die Landwirtschaft, die Umwelt und die Natur sowie für die Freizeitgesellschaft machen. Die Feldflur von Wittelsberg und Rauischholzhausen wird völlig neu geordnet und zukunftsfähig besonders für die Landwirtschaft aufgestellt. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft erfordert Antworten, ohne das die Umwelt und die Natur Schaden nehmen dürfen. Das derzeit laufende Flurbereinigungsverfahren WIRARO verbindet alle Interessen im Dreiklang. Darauf achten das Amt für Bodenmanagement, die Teilnehmergemeinschaft unter dem Vorsitz von Herrn Staubitz aus Wittelsberg, sowie die Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund.

Einige Maßnahmen wurden bereits realisiert. Dazu gehört der erneuerte und verbreiterte Asphaltweg entlang der Lampertshäuser Teichwiese, mit einem Bauvolumen von ca. 200.000 Euro. In diesem Bereich wurde 2018 ein weiterer Asphaltweg erneuert und auf 3,50 Meter verbreitert. Die Gemeinde Ebsdorfergrund beteiligte sich an diesen Wegen mit einem Eigenanteil von ca. 45.000 Euro. Wenn Wege verbreitert oder ausgebaut werden, sind die Eingriffe in die Natur und Landschaft auszugleichen. Ausgleich für den Wegebau ist unter anderem die Entwicklungsmaßnahme an den Streuobstflächen am „Kirchenberg“ und „Schienberg“, bei dem 50 hochstämmige Obstbäume gepflanzt und 70 alte Obstbäume einen Grundsanierungsschnitt erhalten haben. Des Weiteren wurde eine einreihige Allee vor Wittelsberg gepflanzt und ein Schwalbenhaus am Feuerlöschteich in Wittelsberg errichtet. Auch wurde der „Holzweg“ in Rauischholzhausen ausgebaut. Diese beiden Maßnahmen wurden als Ausgleich für Baumaßnahmen der Teilnehmergemeinschaft von der Gemeinde Ebsdorfergrund übernommen.

Mit der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse durch die Flurbereinigungsbehörde wird der Gemeinde Ebsdorfergrund ermöglicht, Uferrandstreifen zur Verbesserung der Gewässerqualität innerhalb des Verfahrensgebietes am Wittelsberger Bach, Seckbach, Rülfbach und Lindenborn auszuweisen. Finanziert wird der Landankauf durch ein Förderprogramm des Landes und einem Eigenanteil der Gemeinde Ebsdorfergrund. Die Gemeinde will damit ein „blaues Band“ entlang aller Bachläufe im Gemeindegebiet legen.

Das Flurbereinigungsverfahren kommt nun in eine spannende Phase. In diesem Jahr werden die Ergebnisse der Wertermittlung den Teilnehmenden zugestellt und die Wertermittlungsunterlagen öffentlich ausgelegt. Die Teilnehmenden können sich darüber informieren und Fragen an die Flurbereinigungsbehörde richten. Im nächsten Jahr sind dann die Wünsche der Teilnehmenden gefragt. Jeder Teilnehmende kann Abfindungswünsche zu seinem Eigentum im Verfahrensgebiet abgeben. Dazu lädt die Flurbereinigungsbehörde die Beteiligten schriftlich ein. Ziel ist, mit jeder Eigentümerin und jedem Eigentümer eine Abfindungsvereinbarung zu schließen, welche die neue Zuteilung des Eigentums regelt.

Informationen finden Sie auch im Internet unter: https://hvbg.hessen.de/UF1239