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Aufgrund des § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG ) vom 23. November 2006

( GVBl. I S. 606 vom 29. November 2006 ) dürfen Verkaufsstellen in dem Ebsdorfergrund

in den Ortsteilen

Hachborn

Ebsdorf

Heskem-Mölln

Wittelsberg

Rauischholzhausen

aweichend von den Ladenschlusszeiten des § 3 Abs. 2 Nr. 1 während der Veranstaltung

„ Autofreier Sonntag „ am Sonntag, 15. September 2019 on 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr für

den geschäftlichen Verkehr mit Kunden offengehalten werden.

Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes,

des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

35085 Ebsdorfergrund 02.09.2019

 

DER GEMEINDEVORSTAND

der Gemeinde Ebsdorfergrund

 

Andreas Schulz

Bürgermeister