Gewerbliche Beschilderung im öffentlichen Bereich des Gemeindegebietes Ebsdorfergrund Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 23.03.2005 beschlossen, ein einheitliches Beschilderungssystem für gewerbliche Einrichtungen im öffentlichen Bereich des Gemeindegebietes nach dem Beispiel Hanau umzusetzen. D.h. für gewerbliche Einrichtungen ist ein kleines rotes Grundschild mit weißer Schrift vorgesehen (Maße: ca. 80 x 15 cm, beidseitig beschriftet). Für die Installation eines Schildes wird eine Pauschale in Höhe von 150,- € erhoben. Sollte ein zweites Schild benötigt werden kostet dies ebenfalls 150,-€. Ein drittes Schild sollte vermieden werden. Alle individuellen Schilder anderer Ausgestaltung sind zu entfernen. Darüber hinaus müssen unleserliche oder defekte Beschilderungen auf Kosten der Nutznießer ersetzt werden. Dabei gibt die Gemeinde die Kosten weiter, die ihr dabei selbst entstehen. Die Regelung wurde getroffen, damit auch eine Pflege und Erhaltung des Beschilderungssystems möglich ist. Die Beschilderung wird vom Servicehof nach Vorgabe der Gemeinde verwirklicht. Erklärung des Gewerbebetriebes:__________________________ Ich erkläre mich mit einem Austausch der Hinweisbeschilderung nach Gemeindevorstandsbeschluß einverstanden und bestelle zu den oben genannten Konditionen: Anzahl der Schilder (bitte ankreuzen) .. 1 Schild .. 2 Schilder Beschriftung der Schilder (bitte Titel des Gewerbebetriebes eintragen) Bitte bedenken Sie, dass der Schriftzug um so besser lesbar ist, desto weniger Buchstaben er enthält. Eine Buchstabenanzahl von unter 20 Buchstaben ist daher empfehlenswert. Name: Aufstellungsort (Vorschlag) – nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft! Für erstes Schild: Für zweites Schild: Ort, Datum Unterschrift, Tel., Adresse Bitte Erklärung ausgefüllt zurück an: Gemeinde Ebsdorfergrund Dreihäuser Str. 17 35085 Ebsdorfergrund Tel: 06424-30412 (Frau Seiler) Fax: 06424-4833