3. Inanspruchnahme der Vergünstigung für Eigenkompostierung
ja, ich/wir möchte/n auf die Benutzung des/der Bioabfallgefäße/s verzichten und, sofern ein oder mehrere Biotabfallgefäß/e auf dem Grundstück vorhanden sind, diese an die Gemeinde zurück geben, weil alle kompostierbaren Abfälle, die auf dem oben genannten Grundstück anfallen, auf dem o.g. Grundstück oder einem anderen eigenen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos selbst verwertet werden:
Betreiben Sie einen Gartenkompost?
Ja Nein
Wenn Sie einen Gartenkompost betreiben, seit wann?
Auf welchem eigenen Grundstück wird der Kompost ordnungsgemäß und schadlos verwertet? (bitte Grundstückslage angeben)
Wieviel Quadratmeter beträgt die unversiegelte Fläche (nicht die Gesamtgrundstücksgröße) des Grundstückes in etwa, auf welchem der gewonnene Kompost verwertet werden kann?
Wieviele Personen leben auf dem Grundstück, auf welchem die kompostierbaren Abfälle anfallen?
Wenn Sie keinen Gartenkompost betreiben, wie verwerten Sie die anfallenden kompostierbaren Abfälle ordnungsgemäß und schadlos?
Hiermit bestätige ich/bestätigen wir die Richtigkeit der Angaben. Ich/wir bin/sind mir/uns darüber bewußt, dass meine/unsere Angaben überprüft werden können und die Befreiung vom Anschlusszwang für Biogefäße unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erfolgt. Die Befreiung wird seitens der Gemeinde widerrufen, wenn festgestellt wird, dass die kompostierbaren Abfälle nicht in vollem Umfang selbst verwertet werden.
Zurück zur Startseite