Ortsgericht
Kontakt: Heinz Naumann
Sprechstunde freitags 17.00 – 18.30 Uhr im Bürgerbüro, Bürgerzentrum Dreihausen
Tel. 06424- 2496
Ortsgerichtsvorsteher Heinz Naumann und das Hessische Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten informieren:
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Deshalb rät der Hessische Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten:
„Wenden Sie sich bei Beglaubigungen, Nachlassicherungen und Schätzungen an Ihr Ortsgericht.”
Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte in Hessen:
Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
zum Beispiel Löschungsbewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek oder Grundschuld, oder die Beglaubigung von Zeugnissen,
Aufstellung von Nachlassinventaren und Durchführung von Nachlasssicherungen
Nicht selten müssen Ortsgerichte Nachlässe sichern und Wohnungen versiegeln, wenn die Gefahr besteht, daß ein „Möchtegern-Erbe”" die Wohnung ausräumt. Sind keine Angehörigen vorhanden, so stellt das Ortsgericht Wertsachen sicher, bringt Tiere beim Nachbarn oder im Tierheim unter, und wirkt schließlich bei der Auflösung des Hausstandes mit.
Das Qrtsgericht führt Schätzungen durch
Eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke zu schätzen. Die Ortsgerichte schätzen auch den Wert beweglicher Sachen und den von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind. In diesen Fällen ermitteln die Ortsgerichte die Höhe eingetretener Schäden.
Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder und besteht aus der Ortsgerichtsvorsteherin oder dem Ortsgerichtsvorsteher und den Ortsgerichtsschöffen, Die Besetzung des Ortsgerichtes richtet sich jeweils danach, um welches Dienstgeschäft es sich handelt. Viele Angelegenheiten kann aber der Ortsgerichtsvorsteher selbst erledigen.
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