Dorferneuerung Wittelsberg
Montag, 23. August 2010Förderung privater Maßnahmen ab sofort möglich !!!
Nachdem der Anerkennungsbescheid für den Ortsteil Wittelsberg am 20.07.2010 vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung an die Gemeinde Ebsdorfergrund überreicht wurde, fanden in der vergangenen Woche zwei wichtige Auftaktveranstaltungen zur Dorferneuerung in Wittelsberg statt.
Am Dienstag, den 17.08.2010 hatte der Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz beim Landkreis Marburg-Biedenkopf gemeinsam mit der Gemeinde Ebsdorfergrund zu einer Informationsveranstaltung sowie am Samstag, den 21.08.2010 zu einem vertiefenden Workshop hinsichtlich des geplanten Ablaufes und der Inhalte des Dorfereneuerungsverfahrens im OT Wittelsberg eingeladen.
Zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger sind den Einladungen gefolgt und erhielten wichtige Informationen zum Thema!
Im Rahmen der Veranstaltungen informierte der Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz u. a. darüber, dass ab sofort Anträge auf Förderung privater Maßnahmen beim Fachbereich eingereicht werden können, da in diesem Jahr noch Haushaltsmittel für eine eventuelle Bewilligung zur Verfügung stehen.
Wichtig sind im Rahmen der Antragstellung folgende Punkte:
- Mit der geplanten Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein (als Baubeginn zählen auch bereits Auftragserteilungen sowie Materialkäufe)!
- Der Zuschuss beläuft sich auf 30 % der als förderfähig anerkannten Kosten, maximal 30.000 € je Gebäude.
- Das Gebäude muss sich im sog. “Fördergebiet” befinden.
Wer in diesem Jahr noch kurzfristig einen Antrag auf Förderung stellen möchte, sollte sich so schnell wie möglich mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim FB Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Fachdienst Erneuerbare Energien und Dorferneuerung, Frau Martina Berckhemer, Tel.-Nr. 06421/ 405 – 6123, in Verbindung setzen!
Gemeindevorstand der
Gemeinde Ebsdorfergrund
FB Bauen, Planen und Umwelt
i. A.
gez. Schmidt
Fachbereichsleiterin
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